Was sind Betriebskosten?
Was genau sind eigentlich Betriebskosten? Jeder Mieter ist im Laufe der Zeit über den Begriff gestolpert, doch nur wenige wissen, was für Nebenkosten genau unter Betriebskosten aufgeführt werden dürfen - und welche nicht. Die Betriebskosten machen einen wesentlichen Bestandteil der Nebenkosten aus, die ein Mieter neben der Grundmiete zu zahlen hat.
Zu Betriebskosten gehören die Ausgaben, die der Eigentümer durch den Besitz des Grundstücks oder den Gebrauch des Mietshauses laufend zu zahlen hat. Darunter zählen also: Die öffentlichen Lasten des Grundstücks, die sogenannte Grundsteuer, die Kosten der Wasserversorgung, der Entwässerung, der zentralen Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung. Falls es einen Aufzug im Haus gibt, zählen dessen Instandhaltunggebühren und die Kosten der Notrufbereitschaft ebenfalls zu den Betriebskosten. Weiter gehören zu den Betriebskosten die Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, die Gartenpflege, die Beleuchtung etwa im Treppenhaus, die Schornsteinreinigung und die Sach- und Haftpflichtversicherung. Auch die Bezahlung des Hauswarts geht in die Betriebskosten ein. Falls es einen Waschraum im Haus gibt, zählen die Kosten zur Errichtung und dessen Betrieb ebenfalls zu den Betriebskosten. Auch Kosten für Antennen oder Kabelanschluss sind umlagefähig.
Neben dieser langen Liste gibt es noch den großen Posten der sonstigen Betriebskosten: Dazu zählen etwa Kosten der Sicherheitstechnik, Brandmeldeanlagen, Dachrinnenreinigung, Feuerlöscher, Müllschlucker, Lüftungsanlagen und so weiter. Diese sonstigen Kosten müssen aber eindeutig im Mietvertrag festgehalten werden, während die oben aufgeführten Punkte gesetzlich als Betriebskosten gelten.
Allgemein gilt die Faustregel: Alle Kosten, die für das Gebäude und im laufenden Betrieb anfallen und im Interesse aller Mieter sind, sind umlagefähig. Kosten, die Verwaltung oder Instandhaltung betreffen und nur für den Vermieter interessant sind, dürfen nicht in die Betriebskosten eingehen. Dazu zählen: Kosten der Arbeitskräfte, die das Gebäude verwalten oder die Geschäftsführung des Objekts übernehmen, oder Kosten zur Erhaltung des Gebäudes gegenüber Witterungs-, Alters- oder Abnutzungserscheinungen.


