Rauchmelder: der Mieter zahlt
wpid-9e89b3769f728e2d2a721071fed85f70-150×150 Das Landgericht Magdeburg hat jetzt entschieden, dass die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern zu den Nebenkosten gehören. Deshalb müssen die Mieter dafür zahlen! Damit ist ein früheres Urteil aufgehoben, bei dem das Amtsgericht Schönebeck entschieden hatte, dass es sich bei den Rauchmelder-Kosten um Kapitalersatzkosten handelt. Die zahlt in der Regel der Vermieter. Trotz [...]
Weiterlesen →Verfasst am 17. Februar 2012
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