Rauchmelder: der Mieter zahlt
Das Landgericht Magdeburg hat jetzt entschieden, dass die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern zu den Nebenkosten gehören. Deshalb müssen die Mieter dafür zahlen! Damit ist ein früheres Urteil aufgehoben, bei dem das Amtsgericht Schönebeck entschieden hatte, dass es sich bei den Rauchmelder-Kosten um Kapitalersatzkosten handelt. Die zahlt in der Regel der Vermieter.
Trotz der Kosten lohnt es sich, einen Rauchmelder anbringen zu lassen. Vor allem im Schlafzimmer ist er sinnvoll, da er nachts “die Nase ersetzt”. Auch in der Küche, wo zum Beispiel die Kochstelle zur Gefahrenquelle werden kann, sollte ein Rauchmelder nicht fehlen. In Räumen, wo Dämpfe aufsteigen, also auch Bad und Waschküche, sollte man allerdings einen Thermomelder installieren, der nicht auf “Rauch” reagiert. Ein solches Gerät bemerkt einen abrupten Temperaturanstieg.
Ein Rauchmelder muss immer an der Decke angebracht werden. Dabei sollte man einen Abstand von 50 Zentimetern zur Wand oder zu einer Deckenlampe einhalten. Dann kann die Linse des Geräts den ganzen Raum überblicken. Schweben mehr Partikel in der Luft als normalerweise, dann schlägt der Rauchmelder Alarm.
Es ist auch sehr wichtig, immer mal wieder zu kontrollieren, ob der Rauchmelder noch genügend Saft hat. Meistens bezieht er seine Energie nämlich von Batterien, die man mindestens einmal im Jahr austauschen sollte. Aber keine Sorge: 30 Tage vor dem Versiegen der Batterie-Leistung schlägt das gerät Alarm. Dann hat man genug Zeit, um neue Batterien einzulegen.
Rauchmelder sind schon ab fünf Euro erhältlich, es gibt sie sogar in verschiedenen Farben und Dekors, damit sie zur Wohnungseinrichtung passen. Allerdings sollte bei der Kaufentscheidung nicht das Design im Vordergrund stehen!


