Rauchmelder bald Pflicht
Immer wieder gibt es Meldungen über Brände in Wohnungen und Häusern, wobei Menschen verletzt oder zum Teil sogar ums Leben kommen. Um solch einer Gefahr vorzubeugen, sollten in jeder Immobilie Rauchmelder installiert werden. Das Gesetz sieht für Neubauten eine verpflichtende Einrichtung vor. Bei bestehenden Mietwohnungen und -Häusern gibt es eine Übergangsfrist – in Sachsen-Anhalt zum Beispiel bis zum Ende des Jahres 2015 – bis auch dort Rauchmelder eingebaut werden müssen. Gerade im Mietfall geht es dann natürlich um die Frage, wer sich um Installation und Wartung der Geräte kümmern muss und vor allem, wer die Kosten trägt.
In allen Bundesländern bis auf Mecklenburg-Vorpommern sieht die Rechtslage vor, dass der Eigentümer, also der Vermieter, sich um die Einrichtung und Wartung zu kümmern hat. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen, ist der Besitzer hierfür in der Pflicht, hier also der Mieter. Allerdings soll auch in diesem Fall der Vermieter ein Auge darauf haben, ob am Ende Rauchmelder fachgerecht eingerichtet wurden.
Geht es um die Wartung der Geräte ist nach dem Recht in den meisten Bundesländern wieder der Vermieter in der Pflicht dem nachzukommen. Wiederum in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen wird diese Aufgabe dem Mieter auferlegt. Übernimmt der Mieter dies freiwillig, ist das kein Problem, sollte aber zur Sicherheit schriftlich festgehalten werden.
Zur Kostenfrage: An und für sich gehört die Installation von Rauchmeldern nicht zu den Betriebskosten und kann damit auch nicht dem Mieter auf die Rechnung geschrieben werden. Vermieter können nur versuchen, die Anschaffungskosten über eine anteilige Mieterhöhung umzulegen. Das kann zum Streit führen, wenn wie in Mecklenburg-Vorpommern Mieter und Vermieter sich uneins darüber sein können, wer die Rauchmelder installiert und welche Modelle es sein sollen.


