Problemfall: Vermieten an nahe Angehörige
Oftmals wird das verbilligte Vermieten von Wohnraum an nahe Angehörige dazu genutzt, um Steuern zu sparen. Ab Januar soll dieses Modell für Vermieter jedoch abgeändert werden und wird in derzeitiger Form nur noch bis Ende 2011 möglich sein.
Immobilienbesitzer haben ab 2012 also neue Regeln im Spiel um die Steuern zu beachten, wenn trotz niedrigster Preise, zu denen Wohnraum vermietet wird, auch man auch weiterhin alle Kosten von der Steuer absetzen will. Die Regelung sieht vor, dass das Finanzamt eingreift, wenn die Miete weniger als 56 Prozent des ortsüblichen Mietniveaus beträgt. An dieser Stelle soll bezüglich der Kosten dann von offizieller Seite der Rotstift angesetzt werden. Wenn die angesetzte Miete nur 40 Prozent des ortsüblichen Standards beträgt, sollen auch lediglich 40 Prozent der Wohnkosten abziehbar sein.
Eine Bleibe zu Vorzugskonditionen definiert sich also darin, dass weniger als 75, aber zumindest mehr als 56 Prozent der Marktmiete erhoben wird. Derzeit ist noch vorgesehen, dem Finanzamt durch eine Überschussprognose zu belegen, dass die Vermietung auf Dauer auch Gewinne einbringen wird, um so für die entsprechenden Mietverhältnisse steuersparende Kostenabzüge in voller Höhe zu erhalten. Bislang liegt die Frist der Steuerzahler dafür noch bei 30 Jahren, doch schon ab Januar nächsten Jahres, wird statt einer dreistufigen, nur noch eine zweistufige Prüfung vorgenommen.
Demnach braucht keine Überschussprognose mehr von jenen vorgelegt werden, die weniger als 75 Prozent der Marktmiete verlangen. Andere Vermieter jedoch, werden ihre Immobilien nicht mehr zu derartig niedrigen Preisen an Verwandte übergeben können, wenn sie auch weiterhin alle steuerlichen Abzüge in voller Höhe sichern wollen.
Die Trennlinie zwischen vollem und verkürztem Kostenabzug wird zukünftig bei 66 Prozent des örtlichen Preisniveaus betragen. Wenn die verlangte Miete sich unter diesem Niveau bewegt, richtet sich die Höhe, in der Kosten der Immobilie steuerlich abziehbar sind, ganz nach dem Verhältnis zum Ortsstandard. Nur bei einer vereinbarten Miete von mindestens 66 Prozent, werden alle Kosten von Seiten des Finanzamtes anerkannt.


