Die Nebenkosten
Fast jeder musste es schon durchmachen. Ganz unverblümt öffnet man eines Tages den Briefkasten. Neben den Haufen vieler anderer Briefe, liegt dann ein Brief der Hausverwaltung. Gespannt öffnet man den Brief. Was da wohl drinnen sein könnte, fragt man sich wahrscheinlich in dem Moment. Eine Mietminderung? Eine Abmahnung? Nein, die alljährlich geliebte Nebenkostenabrechnung, die manchmal zur Erleichterung und leider viel zu oft, zu einem schreckhaften Stöhnen führt.
Eine solche Abrechnung gliedert sich im Wesentlichen daran, ob zu viel Wasser, in manchen Fällen auch der Strom, verbraucht wurde und ob zu viel geheizt wurde. Allerdings sind das nicht die einzigen Punkte einer solchen Abrechnung, denn in den Nebenkosten fallen nicht nur diese, sondern auch viele andere Punkte an. Dazu gehören beispielsweise die laufenden Kosten des Gesamtgrundstücks, die sich die Mieter untereinander aufteilen, die Straßenreinigung und Müllentsorgung oder aber die Hausbeleuchtung und viele andere Sachen. Verwaltungskosten jedoch können nicht auf den Mieter umgeschlagen werden.
In den meisten Mietverträgen zahlt man die Betriebskosten monatlich im Voraus, doch hierbei gibt es keine rechtlichen Regelungen. Denn fällig werden die Betriebskosten erst mit der Abrechnung. Ist im Mietvertrag also keien Vorauszahlung geregelt, sollte man sich monatlich Geld in ungefährer Höhe des Verbrauchs und der zu erwartenden monatlichen Kosten zurücklegen, damit es am Ende des Zeitraums nicht zu dem schreckhaften Stöhnen und dem plötzlichen Leeren des Bankkontos kommt.
Glück haben besonders die Mieter, die einen Vermieter haben, der nicht pünktlich innerhalb von einem Jahr die Abrechnung stellt – dann verfällt nämlich die Forderung. Allerdings bestätigen in diesem Fall Ausnahmen die Regeln. Nämlich dann zum Beispiel wenn der Vermieter berechtigte Gründe für eine eventuelle später erfolgte Abrechnung vorbringen kann.


