Klimaschutz © af photo – Fotolia.com
Nachdem Nordrhein-Westfalen den Anfang in Sachen Klimaschutzgesetz bereits gemacht hat, will nun Baden-Württemberg als zweites deutsches Bundesland den Klimaschutz gesetzlich verankern. Dementsprechend hat die grün-rote Landesregierung am 7. Februar bereits Eckpunkte für ein solches Gesetz festgelegt.
Der Vorstoß der Landesregierung geht mit verschiedenen beschlossenen Vorsätzen einher. So sollen die CO2-Emissionen des Bundeslandes um insgesamt 90 Prozent unter das Niveau des Jahres 1990 gesenkt werden. Das soll bis 2050 stattfinden, während bis zum Jahr 2020 bereits ein Rückgang von 25 Prozent angestrebt wird. Damit nimmt man sich einen um fünf Prozent geringeren Prozentsatz als noch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung zum Ziel. Begründet sieht man dies im Atomausstieg.
Im vergangenen Jahr wurden als Folge des Ausstiegs in Baden-Württemberg bereits zwei der vier dort betriebenen Atomkraftwerke stillgelegt. Bis 2020 wird noch ein weiteres folgen und demnach nur noch ein Meiler am Netz hängen. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, müsse man laut eines Sprechers des Landesumweltministeriums kurzfristig zunächst auf fossile Energien wie Kohle und Gas setzen. Auf mittelfristige Sicht jedoch ist die grün-rote Landesregierung gewillt, die wegfallenden Kapazitäten durch Stilllegen der Atomkraftwerke durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Man geht davon aus, dass 2020 der Atomstrom nur noch mit 17 Prozent zur Energieversorgung des Bundeslandes beitragen wird, während die Vorgängerregierung diesem in ihrem Klimaschutzkonzept noch einen 50-prozentigen Anteil zuschrieb.
Noch in diesem Jahr soll das Klimaschutzgesetz in Kraft treten. Die Wirtschaftsverbände Baden-Württembergs reagierten bisher zurückhaltend und sogar ablehnend auf den geplanten Vorstoß. Vor allem bei der Ausgestaltung des Energie- und Klimaschutzkonzepts, dessen Rahmen ebenfalls zu Beginn des Monats beschlossen wurde, sieht man Diskussionsbedarf und will sich hierbei aktiv mit einbringen.