Armut und Bettelei in München
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In anderen europäischen Städten wird man auf der Straße des öfteren mit dem Anblick von Armut konfrontiert. Dort gehören Menschen, die in einem Pappbecher oder einer Mütze Kleingeld sammeln, eben zum Straßenbild. Anders verhält sich das in Bayern oder insbesondere München. Hier gehen die Behörden rigoros gegen Bettler vor – und das nicht nur gegen organisierte “Banden”. Dafür nutzen sie eine juristische Bestimmung aus dem Jahr 1980.
Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor 40 Jahren klargestellt, dass das stille Handaufhalten, also die bloße Konfrontation mit dem Anblick von Armut, nicht kriminalisiert werden darf. 1980 aber entschied München, Betteln nicht zuzulassen und gab auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine findige Antwort: Bettelei wurde durch die Stadt zur Belästigung erklärt. Bettler werden seitdem als Gewerbetreibende betrachtet – die allerdings eine Genehmigung benötigen. Bei Verstößen werden Bußgelder ausgeschrieben und Streifen losgeschickt. Als Ergebnis änderte sich das Anlitz der Stadt. Nach aktuellen Schätzungen des städtischen Kreisverwaltungsreferats greifen Polizisten in München auf diese Weise 50-mal im Monat durch. Auch heute noch.
Aus der juristischen Bestimmung, die man sich in München schon 1980 einfallen ließ, ist ein Trend erwachsen, der den Freistaat insgesamt verändert hat. Städte wie Regensburg, Nürnberg oder Augsburg nahmen sich an München ein Beispiel und erklärten in kommunalen Satzungen das Betteln zur genehmigungspflichtigen “Sondernutzung” ihrer öffentlichen Flächen. Die Genehmigung einer solchen genehmigungspflichtigen “Sondernutzung” ihrer öffentlichen Flächen schlossen sie gleichzeitig aus. Im Moment findet sich in Bayern kaum noch eine Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern, die nicht gegen Bettelei vorgeht.
Was sich mit der Zeit gewandelt hat, ist nicht das Vorgehen der Behörden, sondern lediglich die Begründungen: Als der damalige Münchner CSU-Oberbürgermeister Erich Kiesl 1980 seine Bediensteten erstmals anwies, Bettler von ihren Sitzplätzen zu vertreiben, begründete er sein Vorgehen mit der Sorge um das Erscheinungsbild der Innenstadt. In den neunziger Jahren begründeten zahlreiche bayerische Städte ihre Maßnahmen mit dem “subjektiven Sicherheitsgefühl” ihrer Bevölkerung.


